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Viele Hausbesitzer und Mieter fragen sich aktuell, ob Heizen mit Strom überhaupt noch erlaubt ist. In den Medien ist oft von Verboten, neuen Gesetzen und strengeren Regeln die Rede. Das sorgt schnell für Unsicherheit, gerade wenn bereits eine Stromheizung im Einsatz ist oder ein Umbau geplant wird.
Ich möchte dir das Thema so erklären, dass du es ohne Vorwissen verstehst. Keine Paragrafenreiterei, sondern klare Aussagen dazu, was erlaubt ist und was nicht. Dabei geht es weniger um politische Diskussionen, sondern um die praktische Einordnung für den Alltag.
Heizen mit Strom ist nämlich nicht automatisch verboten. Entscheidend sind Baujahr, Heizungsart und Effizienz. Wenn du weißt, worauf es ankommt, kannst du die aktuelle Rechtslage gut einschätzen und fundierte Entscheidungen treffen.
Was sagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Heizen mit Strom?

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ist die zentrale Grundlage für alle Regeln rund ums Heizen in Deutschland. Es legt fest, wie energieeffizient Gebäude sein müssen und welche Heizsysteme eingesetzt werden dürfen. Wichtig dabei: Das Gesetz verbietet Stromheizungen nicht pauschal.
Grundsätzlich erlaubt das GEG alle Heizsysteme, solange bestimmte Effizienz- und Klimaschutzanforderungen erfüllt werden. Der Fokus liegt dabei auf dem Energieverbrauch und dem Anteil erneuerbarer Energien. Strom als Energieträger ist also nicht das Problem, sondern die Art, wie er genutzt wird.
Klassische Direktstromheizungen schneiden hier oft schlecht ab, weil sie viel Strom benötigen. Moderne Systeme wie Wärmepumpen oder effiziente Infrarotheizungen können die Vorgaben dagegen erfüllen, vor allem in gut gedämmten Gebäuden.
Entscheidend ist auch, ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt. Für Neubauten gelten strengere Regeln, während bestehende Heizungen meist weiter betrieben werden dürfen. Das GEG setzt also eher Anreize für effiziente Technik als harte Verbote.
Welche Stromheizungen sind erlaubt – und welche nicht mehr zeitgemäß?
Erlaubt sind grundsätzlich alle Stromheizungen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das heißt aber nicht, dass jede Technik sinnvoll oder zukunftssicher ist. Hier lohnt sich eine klare Unterscheidung.
Zu den klassischen Stromheizungen gehören Nachtspeicheröfen und einfache Direktheizgeräte. Sie sind rechtlich meist noch erlaubt, gelten aber als ineffizient und teuer im Betrieb. In Neubauten spielen sie praktisch keine Rolle mehr.
Moderne Alternativen sehen deutlich besser aus:
- Wärmepumpen: sehr effizient, weitgehend gesetzeskonform
- Infrarotheizungen: abhängig von Dämmstandard und Nutzung
- Hybridlösungen: Kombination aus Strom und erneuerbaren Energien
Nicht mehr zeitgemäß sind Systeme, die viel Strom verbrauchen und keinen Beitrag zur Effizienz leisten. Sie sind zwar oft noch erlaubt, können aber bei Sanierungen oder Neubauten problematisch werden.
Rechtlich verboten ist also wenig. Wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist aber längst nicht alles. Genau diese Unterscheidung ist entscheidend.
Neubau vs. Bestandsgebäude: Wo gelten welche Regeln?
Ob Heizen mit Strom erlaubt ist, hängt stark davon ab, ob es um einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude geht. Das GEG macht hier klare Unterschiede, die viele Missverständnisse erklären.
Im Neubau gelten strenge Vorgaben zur Energieeffizienz. Hier muss ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien genutzt werden. Reine Direktstromheizungen erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht. Wärmepumpen hingegen passen sehr gut ins Konzept und sind oft sogar die bevorzugte Lösung.
Im Bestandsgebäude sieht es entspannter aus. Bestehende Stromheizungen dürfen weiter betrieben werden. Es gibt keine Pflicht, funktionierende Anlagen sofort auszutauschen. Erst bei größeren Sanierungen oder beim kompletten Heizungswechsel greifen neue Vorgaben.
Wichtig ist:
- Betrieb bestehender Stromheizungen ist erlaubt
- Austauschpflichten sind selten
- Sanierungen können neue Anforderungen auslösen
Das Gesetz setzt also auf schrittweise Modernisierung statt Zwang. Wer plant, sollte aber frühzeitig prüfen, welche Regeln im eigenen Fall gelten.
Rolle von erneuerbaren Energien und Effizienzanforderungen

Ein zentraler Punkt im GEG ist der Anteil erneuerbarer Energien. Stromheizungen stehen deshalb besonders im Fokus, weil Strom entweder klimafreundlich oder sehr emissionsintensiv sein kann.
Wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt, verbessert das die Bilanz deutlich. Photovoltaik auf dem eigenen Dach spielt hier eine große Rolle. Wer Strom selbst erzeugt und direkt zum Heizen nutzt, kann viele Anforderungen leichter erfüllen.
Auch die Effizienz der Heizung ist entscheidend. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme. Dadurch gelten sie als besonders effizient und zukunftssicher.
Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto einfacher wird die Einhaltung der Vorgaben. In gut isolierten Häusern können auch Infrarotheizungen sinnvoll sein, vor allem in einzelnen Räumen.
Kurz gesagt: Stromheizung und Klimaschutz schließen sich nicht aus. Die Kombination aus effizienter Technik und erneuerbarem Strom ist der Schlüssel.
Förderungen, Verbote und Übergangsfristen im Überblick
Ein großes Thema sind staatliche Förderungen. Sie sollen den Umstieg auf effiziente Heizsysteme erleichtern und Investitionen attraktiver machen. Besonders Wärmepumpen werden aktuell stark gefördert.
Typische Förderansätze sind:
- Zuschüsse beim Heizungstausch
- Bonus bei Nutzung erneuerbarer Energien
- Kombination mit Sanierungsmaßnahmen
Klare Verbote gibt es dagegen kaum. Bestehende Stromheizungen dürfen in der Regel weiterlaufen. Übergangsfristen sorgen dafür, dass Eigentümer Zeit für Planung und Finanzierung haben.
Problematisch wird es meist erst bei einem kompletten Neubau oder bei umfassenden Sanierungen. Dann greifen die aktuellen Standards vollständig. Wer frühzeitig plant, kann Förderungen nutzen und spätere Einschränkungen vermeiden.
Wichtig ist, sich nicht von Schlagzeilen verunsichern zu lassen. Das Gesetz arbeitet mit Anreizen, nicht mit plötzlichen Verboten.
Rechtliche Einordnung im Alltag: Was bedeutet das für Hausbesitzer und Mieter?
Für Hausbesitzer bedeutet die aktuelle Rechtslage vor allem eines: Ruhe bewahren. Bestehende Stromheizungen dürfen meist weiter genutzt werden. Ein sofortiger Austausch ist selten notwendig.
Wer modernisieren möchte, sollte sich an Effizienz und Zukunftssicherheit orientieren. Wärmepumpen und Kombinationen mit Photovoltaik sind langfristig die sicherste Wahl. Auch kleinere Maßnahmen wie bessere Dämmung können viel bewirken.
Für Mieter ist wichtig zu wissen, dass sie keine Verantwortung für den Heizungswechsel tragen. Entscheidungen liegen beim Eigentümer. Allerdings können steigende Strompreise ein Argument sein, das Gespräch zu suchen.
Im Alltag heißt das:
- Kein akuter Handlungszwang
- Planung statt Panik
- Wirtschaftlichkeit immer mitdenken
Die gesetzlichen Regeln geben einen Rahmen vor, lassen aber viel Spielraum für individuelle Lösungen.
Fazit: Heizen mit Strom richtig einordnen und Chancen nutzen
Heizen mit Strom ist auch heute noch erlaubt. Entscheidend ist nicht der Strom selbst, sondern wie effizient er genutzt wird. Wenn du das verstanden hast, verliert das Thema schnell seinen Schrecken.
Das Gebäudeenergiegesetz setzt klare Ziele, aber keine pauschalen Verbote. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen, neue Lösungen müssen effizienter sein. Genau hier liegt auch die Chance, langfristig Kosten zu sparen und unabhängiger zu werden.
Wenn du über eine neue Heizung nachdenkst, lohnt es sich, verschiedene Konzepte auszuprobieren und zu vergleichen. Wärmepumpe, Photovoltaik oder hybride Lösungen eröffnen viele Möglichkeiten. Auch kleine Schritte wie bessere Dämmung können viel verändern.
Bleib neugierig, informier dich regelmäßig und rechne verschiedene Szenarien durch. So triffst du Entscheidungen, die nicht nur rechtlich sicher, sondern auch praktisch sinnvoll sind.





